Mitgliedschaft & Gartenvergabe
Sie interessieren sich für einen Kleingarten bei den Gartenfreunden Zuffenhausen?
Unsere Anlage umfasst 248 Parzellen auf rund 8,5 Hektar Fläche.
Da freie Gärten nur gelegentlich verfügbar werden, erfolgt die Vergabe über eine Bewerberliste.
Der erste Schritt ist daher nicht die Mitgliedschaft, sondern ein persönliches Kennenlernen.
Wie bewerbe ich mich für einen Garten?
Interessenten sind herzlich eingeladen, eine unserer Sprechstunden zu besuchen.
Bei diesem persönlichen Gespräch lernen sich Interessent und Verein kennen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Fragen rund um das Kleingartenwesen, den Verein und die Gartenanlage zu stellen.
Erst nach diesem Kennenlernen kann eine Aufnahme auf die Bewerberliste erfolgen.
Für die Aufnahme auf die Bewerberliste wird eine einmalige Bewerbergebühr in Höhe von 100 € erhoben.
Bin ich mit der Aufnahme auf die Bewerberliste bereits Mitglied?
Nein.
Die Aufnahme auf die Bewerberliste begründet keine Mitgliedschaft im Verein
und keinen Anspruch auf die Vergabe eines Gartens.
Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der Übernahme
beziehungsweise Anpachtung einer Parzelle.
Wie erfolgt die Vergabe eines Gartens?
Wird eine Parzelle frei, erfolgt die Vergabe entsprechend der Bewerberliste und den vereinsinternen Vergaberegelungen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Garten besteht nicht.
Es muss aber auch nicht der angebotene Garten genommen werden, sollte er nicht gefallen.
Die Vergabe erfolgt durch den Verein nach sorgfältiger Prüfung der jeweiligen Situation.
Wie lange ist die Wartezeit?
Eine verbindliche Aussage zur Wartezeit ist leider nicht möglich.
Die Wartezeit hängt unter anderem davon ab,
- wie viele Bewerber aktuell vorgemerkt sind,
- wie viele Gärten frei werden,
- welche Parzellen zur Verfügung stehen.
Da diese Faktoren laufenden Veränderungen unterliegen, können wir keine feste Wartezeit garantieren.
Die Wartezeit kann 1-2 Jahre aber auch mehr als 4 Jahre betragen.
Welche Kosten entstehen?
Vor der Aufnahme auf die Bewerberliste wird eine einmalige Bewerbergebühr von 100 € erhoben.
Nach der Übernahme einer Parzelle fallen zusätzlich die für den Garten üblichen Kosten an, beispielsweise:
- Vereinsbeiträge
- Einmalige Umlage
- Ablösesumme für die Parzelle
- Pacht
- Verbandsabgaben
- Versicherungen
- Verbrauchskosten (z. B. Wasser)
Die genauen Kosten erläutern wir Interessenten gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Welche Pflichten habe ich als Pächter?
Mit der Übernahme eines Gartens und der Damit verbundenen Mitgliedsaufnahme werden Sie Mitglied unseres Vereins.
Zu den Pflichten gehören insbesondere:
- die ordnungsgemäße Pflege der Parzelle,
- die Einhaltung der Gartenordnung,
- die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit oder die entsprechende Abgeltung gemäß den geltenden Vereinsregelungen.
Die Gemeinschaftsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinslebens und trägt wesentlich zum Erhalt unserer Anlage bei.
Darf ich dauerhaft in meinem Garten wohnen?
Nein. Kleingärten dienen der Erholung und Freizeitgestaltung. Dauerhaftes Wohnen ist nicht zulässig.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Besuchen Sie eine unserer Sprechstunden oder nutzen Sie das Kontaktformular
