Gemeinschaftsarbeit

Die Gemeinschaftsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinslebens und trägt wesentlich zum Erhalt, zur Pflege und zur Weiterentwicklung unserer Gartenanlage bei. Um die Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden zu vereinfachen, erfolgt der Nachweis der Gemeinschaftsarbeit ab dem Vereinsjahr 2027 über eine persönliche Arbeitskarte.

Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten Mitglieder einen Aufkleber. Jeder Aufkleber entspricht einer Stunde Gemeinschaftsarbeit und wird auf der Rückseite der Arbeitskarte aufgeklebt. Die Karte dient als Nachweis der im jeweiligen Vereinsjahr geleisteten Stunden.

Sollte sich im Laufe des Vereinsjahres abzeichnen, dass die geforderten sechs Stunden Gemeinschaftsarbeit voraussichtlich nicht erreicht werden können, bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Obleuten oder dem Vorstand. Häufig können dadurch noch passende Arbeitsmöglichkeiten gefunden oder offene Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Die Arbeitskarte muss vollständig ausgefüllt sein und die Angaben zu Name, Anlage, Parzelle und Jahr enthalten. Die Abgabe erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die Karte kann in den Vereinsbriefkasten eingeworfen werden, bei einer Sprechstunde oder direkt bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden.

Nicht oder verspätet abgegebene Arbeitskarten sowie Arbeitskarten mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden. Nicht nachgewiesene Arbeitsstunden gelten als nicht geleistet und werden entsprechend der geltenden Vereinsregelungen berechnet.

Mit der Einführung der Arbeitskarte wurde eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation für alle Mitglieder geschaffen. Bisherige Altbestände an Arbeitsstunden, Guthaben oder Befreiungen können seit dem Vereinsjahr 2027 nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für nicht dokumentierte Altbestände, deren Umfang nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden kann.

Die Gemeinschaftsarbeit lebt vom Engagement unserer Mitglieder. Zusätzliche geleistete Arbeitsstunden sind jederzeit willkommen und kommen unmittelbar der Pflege und dem Erhalt unserer Anlage zugute. Eine Übertragung von Arbeitsstunden auf das folgende Vereinsjahr ist jedoch nicht möglich, da die jährlich anfallenden Arbeiten und deren Dokumentation für jedes Vereinsjahr gesondert erfolgen.

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